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Die drei verlorengegangenen Parteien

Welche Parteien entschwunden sind und warum berichtet euch Christopher Stöhr.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Die drei verlorengegangenen Parteien

25 Parteien wurden zur Landtagswahl am 6. Juni in Sachsen-Anhalt zugelassen. Allerdings nehmen nur 22 Parteien auch an der Wahl Teil. Was ist geschehen?

Am 16. April teilte die Geschäftsstelle von Landeswahlleiterin Christa Dieckmann nach der Sitzung des Landeswahlausschusses mit, dass 25 Parteien zugelassen sind. Lediglich die Partei „Die Deutsche Gerechtigkeits Partei“ (DEGP) ist vom Landeswahlausschuss nicht als Partei anerkannt worden, weil die benötigten Nachweise fehlten und somit die formellen Voraussetzungen nicht erfüllt waren, die das Landeswahlgesetz stellt.

Bis zum 19. April hatten die Parteien eigentlich Zeit ihre Landeswahlvorschläge einzureichen. Der Landeswahlvorschlag beinhaltet alle Kandidatinnen und Kandidaten, die über die Zweitstimme für eine Partei, in den Landtag kommen könnten.

Die Parteien, das Bündnis Grundeinkommen (BGE), die Marxistisch-Leninistische Partei Deutschlands (MLPD) und die Demokratie in Bewegung (Dib) haben keine Landeswahlvorschläge eingereicht und nehmen somit nicht an der Wahl teil.

Wir haben bei den drei Parteien nachgefragt, warum dies nicht geschehen ist. Sowohl das BGE als auch die DiB teilen mit, dass sie schlicht zu wenig aktive Mitglieder im Landesverband für Sachsen-Anhalt haben und deswegen dieses Jahr nicht teilnehmen können. Die MLPD erklärt, dass sie die Schwerpunkte bei dieser Landtagswahl anders lege: der Fokus werde auf die Arbeit in den Betrieben und Gewerkschaften gelegt. Die MLPD könne sich nicht an allen Wahlen beteiligen, ohne die Schwerpunkte der Kleinarbeit zu vernachlässigen. Zudem konzentriere man sich auf die kommende Bundestagswahl.

Quellen:

Dpa

Geschäftsstelle der Landeswahlleiterin Sachsen-Anhalt

https://www.mdr.de/nachrichten/sachsen-anhalt/landtagswahl/wahlausschuss-zweiundzwanzig-parteien-zugelassen-ltwlsa-100.html

Christopher Stöhr